Es hat in der deutschen Justizgeschichte gewiss Seltenheitswert, dass ein Gericht noch vor Prozessbeginn vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gemaßregelt wird. Dem Oberlandesgericht München ist genau dies im Streit um die faire Vergabe der Presseplätze im NSU-Prozess jetzt passiert. Für die Richter, die sich so lange völlig uneinsichtig zeigten, erst spät eigene Versäumnisse einräumten und dennoch keinen Handlungsbedarf erkennen wollten, eine gewaltige Blamage. Aber auch für jene, die so übereilt das Vorgehen des OLG verteidigten.

Für das Ansehen des Rechtsstaates ist der Spruch der Verfassungshüter nicht hoch genug einzuschätzen. Dass auch ein ausländischer Kläger, hier eine türkische Zeitung, vor einem deutschen Gericht Gleichbehandlung erstreiten kann, bestätigt die Unabhängigkeit unserer Justiz.

Das höchste deutsche Gericht hat bewiesen, woran es den bajuwarischen Richtern so massiv fehlte: Fingerspitzengefühl bei der Vergabe der Plätze für professionelle Berichterstatter. Vom Prozess gegen die Mitglieder und Sympathisanten des rechtsterroristischen Nationalsozialistischen Untergrunds dürfen ausländische Medien nicht länger ausgeschlossen werden, zumal sie nicht die gleiche Chance zur rechtzeitigen Akkreditierung hatten. Immerhin haben acht der zehn Mordopfer, die dem NSU zur Last gelegt werden, türkische und griechische Wurzeln.

Spannend zu erfahren wäre, wie der Deutsche Richterbund nun diese Karlsruher Entscheidung wertet, hatte die Vertretung deutscher Richter und Staatsanwälte doch bereits die Unabhängigkeit des OLG durch die massive öffentliche Kritik – in Politik und Medien – gefährdet gesehen. Jetzt reiht sich sogar das höchste deutsche Gericht in den vielstimmigen Chor der Kritiker ein.

Nicht selten wurde in den vergangenen Tagen das Argument laut, dass es einer deutschen Zeitung wohl kaum gelingen würde, ihren Anspruch auf Berichterstattung aus einem Prozesssaal in der Türkei gerichtlich durchzusetzen. Das mag vielleicht zutreffen, ist in diesem Zusammenhang aber völlig unerheblich. Vor deutschen Gerichten muss es ausnahmslos fair zugehen. Das Bundesverfassungsgericht hat das dankenswerterweise einmal mehr unterstrichen.