Die Aufregung war groß, als eine Vielzahl von Kommentatoren bei Abschluss der EU-Vereinbarungen zur Rückführung von Flüchtlingen in die Türkei argwöhnten, die Milliardenüberweisung nach Ankara sei nur ein Teil der Wahrheit. Der Rest werde später erst enthüllt – beispielsweise die Zusage für eine schnellere Integration der Türkei in die Europäische Union und die Visumfreiheit für alle Reisenden. Die Kritiker befürchteten, das maßgeblich von der Flüchtlingskrise betroffene Deutschland mache sich vom türkischen Staatschef Erdogan abhängig.

Da gab es den Fall Böhmermann noch nicht.

Jetzt ist Gewissheit und nicht länger Vermutung, dass der Westen tanzt, wenn der Autokrat vom Bosporus pfeift. Es mag juristisch begründbar sein, dass die Bundeskanzlerin der Forderung Erdogans nach Ermittlungen wegen Verstoßes gegen den Paragrafen 103 entspricht. Politisch ist es eine Torheit. Angela Merkel, die immerhin eine halbe Woche brauchte, um zu ihrer Entscheidung zu kommen, ist Gefangene ihrer Politik und vorschneller Demutsbekundungen in Richtung Ankara.

Vermutlich zu Recht befürchtet sie unkalkulierbare Reaktionen der Türkei, sollte sie dem Ansinnen auf Strafverfolgung Böhmermanns nicht entsprechen. Die fragile Vereinbarung in der Asylkrise schien gefährdet und die innenpolitische Debatte um Begrenzung der Flüchtlingszahlen vor neuerlicher Entfachung.

Fraglos weiß Merkel um die Brisanz ihrer Entscheidung. Doch sie riskiert lieber eine vermutlich zeitlich begrenzte emotionale Debatte um Presse- und Meinungsfreiheit im Inland als einen auf Dauer verstimmten Tor-Hüter auf der stark frequentierten Flüchtlingsroute gen Zentraleuropa.

Es reichte ihr nicht, dass die Staatsanwaltschaft ohnehin ein Verfahren wegen Beleidigung eröffnet hat, es musste ein politisches Zeichen her. Die Kanzlerin hat es gesetzt. Doch Erdogan will mehr – mindestens eine harte Bestrafung des Fernsehsatirikers. Aber die kann selbst eine Regierungschefin nicht erzwingen. Zumindest nicht bei uns.

So ist mit Merkels Kniefall niemandem gedient. Weder dem Beschuldigten, noch dem Klageführer. Und am allerwenigsten der Bundeskanzlerin.