Nun kann von Gleichbehandlung keine Rede mehr sein. Das Oberlandesgericht München hat bei der Vergabe der Presseplätze im Verfahren gegen den sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund mitnichten allen journalistischen Interessenten gleiche Chancen auf Teilnahme gewährt, wie immer wieder versichert. Einige Medien, vor allem offenbar türkische und griechische, gingen leer aus, weil das Gericht sie erst mit 20 Minuten Verspätung über das begonnene Akkreditierungsverfahren informierte. Das musste jetzt eine Sprecherin des Gerichts einräumen. Darüber hinaus wurden offenbar besonders genehme Pressevertreter mündlich vorab informiert.
Die von mehreren Medien angestrengte Verfassungsklage könnte im Licht dieser neuen Erkenntnisse durchaus Erfolg haben. Jedenfalls ist es bei der Verteilung der Presseplätze, das kann heute behauptet werden, nicht mit rechten Dingen zugegangen. Ob Panne oder absichtliche Bevorzugung einzelner, vor diesem Gericht waren vor Prozessbeginn keineswegs alle Antragsteller gleich. Einige waren gleicher.
Womöglich denkt der Deutsche Richterbund, der sich so breitbeinig vor das Münchner Gericht stellt und angesichts der öffentlichen Kritik sogar die Unabhängigkeit der Rechtsprechung in Gefahr wähnt, inzwischen neu nach. Denn dieses Gericht hat geschlampt. Dafür mögen technische Gründe vorliegen, die das erklären. Unerklärlich bleibt indes, warum sich die Justiz in der bayerischen Hauptstadt so schwer damit tut, Fehler einzuräumen und die Auslobung der Plätze für professionelle Gerichtsberichterstatter neu anzusetzen oder die Verhandlung womöglich in einen Nebenraum zu übertragen. Es wäre ein Zeichen von wünschenswerter Souveränität. Die blinde Justitia hätte damit zumindest bewiesen, dass sie nicht auch noch taub ist.
Nach Bekanntwerden der Panne stellt sich dringlicher denn je die Frage, warum Größe des Saals und Verteilung der Zuschauerplätze zwingend zum Privileg eines Vorsitzenden Richters zählen, der sich damit sogar eine ihm genehme Zuhörerschaft selbst schaffen könnte.
Die angebliche Einmischung der Politik ins Verfahren hat es bis heute nicht gegeben. Dabei muss es bleiben.
