Gut gebrüllt, Löwe! Bundesjustizminister Heiko Maas darf sich bestätigt fühlen. Der SPD-Mann hatte sich bei der Vorratsdatenspeicherung quergestellt und durchgesetzt, dass die Große Koalition zunächst das Urteil des Europäischen Gerichtshofes abgewartet hat. Wäre es nach der Union gegangen, läge bereits ein Gesetzentwurf zur Speicherung von Telekommunikationsdaten vor, wäre womöglich schon verabschiedet und müsste jetzt eilig wieder korrigiert werden. So hat der Justizminister Schwarz/Rot vor Ungemach bewahrt, womöglich vor einer Blamage.
Jetzt gilt es, das Urteil der Luxemburger Richter zu analysieren. Im Prinzip sind sich Union und SPD einig, dass eine verfassungskonforme Lösung machbar und notwendig ist, um den Ermittlern den Einsatz der Datenspeicherung zu ermöglichen. Die Sozialdemokraten sollten der Versuchung widerstehen, die Vorratsdatenspeicherung aus parteitaktischen Gründen auf Eis zu legen. Zu den Grundrechten und Bürgerrechten gehört auch, vor schweren Verbrechen und Terror wirksam geschützt zu werden.
