Das internationale Abkommen über die Übermittlung von Finanzdaten ist ein großer Fortschritt. Null Toleranz gegenüber Steuerflüchtlingen, so die klare Botschaft. Mehr als 50 Staaten beteiligen sich künftig an dem multilateralen Austausch – damit entfaltet das Abkommen eine bisher nie dagewesene Schlagkraft.
Mittlerweile machen auch Finanzzentren wie Luxemburg und Steueroasen in Übersee mit, die bisher kräftig vom Geschäft mit den Inhabern von Briefkastenfirmen profitierten. In Zukunft wird es immer schwerer werden, sein Geld durch heimliche Auslandskonten am deutschen Fiskus vorbeizuschleusen. Statt wie bisher mühsam im Nebel zu stochern, können die Steuerverwaltungen demnächst auf automatisch übermittelte Daten zurückgreifen. Das ist in einer Zeit, in der Bürger ihr Geld per Internet international verschieben können, angemessen.
Die Staaten dürfen sich auf dem Erfolg aber nicht ausruhen. Schließlich weist das Abkommen noch erhebliche Lücken auf. Die Schweiz und die USA bleiben außen vor, auch können findige Steuersünder ihr Geld in speziellen Konstruktionen wie beispielsweise in Firmenbeteiligungen verstecken. Schwerer wiegt noch, dass ein Großteil der Steuervermeidung gar nicht illegal ist.
Vor allem große Firmen dürfen immer noch bequem ihre Gewinne in Länder mit niedrigen Steuern verschieben – der kleine Mittelständler dagegen hat diese Möglichkeit meistens nicht. Das globale Unternehmenssteuer-Dumping darf beim Kampf für mehr Steuergerechtigkeit nicht außen vor gelassen werden.
Zu mehr Gerechtigkeit gehört aber auch, die Abgeltungssteuer anzupacken. Wenn die Steuerflucht wirksam bekämpft werden kann, besteht kein Grund mehr, Kapitalanleger nur mit einer Pauschal-Steuersumme von 25 Prozent zu belegen – während auf Arbeitseinkünfte der volle persönliche Steuersatz zu bezahlen ist.
