Dass Bürger ihre Bespitzelungsakten aus Zeiten der Diktatur einsehen dürfen, ist eine demokratische Errungenschaft und der Tatsache zu verdanken, dass die Spitzeloffiziere der Stasi nicht alle belastenden Akten vernichten konnten. Natürlich darf mehr als 25 Jahre nach dem Ende der DDR nachgedacht werden, wie man mit dem traurigen Aktenschatz umgeht. Auch wenn die Akten in Berlin bleiben sollen, quasi nur das Behördenschild wechselt: Ob die Empfehlung richtig ist, die Stasi-Unterlagen-Behörde aufzulösen, ist zu bezweifeln. Es ist ein Kompromiss und das falsche Signal. Noch leben die Täter und Opfer. Dass die Stasi-Opfer wenig Berücksichtigung fanden in der Experten-Kommission, muss bedenklich stimmen. Es entwertet die Empfehlung.
Bleibt die Erinnerung: Zwei Standorte der Stasi-Willkür sind zum Synonym geworden für Unterdrückung zu DDR-Zeiten. Das Hauptquartier der Stasi in der Berliner Normannenstraße und das Stasi-Gefängnis in Hohenschönhausen – übrigens eine viel besuchte Gedenkstätte. Sie müssen einen festen Platz in der Erinnerungskultur haben.
