Man hätte zwei blutjungen Oldenburger Polizisten schon übermenschliche Fähigkeiten zusprechen müssen, um sie der fahrlässigen Tötung schuldig zu sprechen. Sie hätten voraussehen müssen, dass ein leicht betrunkener 23-Jähriger nicht nur gegen jede Vernunft, sondern auch gegen die klaren Anweisungen anderer Polizisten so lange auf offener Straße lief, bis er schließlich durch ein Auto tödlich verletzt wurde. Gut, dass einer solch erdrückenden Verantwortung im Freispruch vor dem Landgericht Oldenburg eine klare Grenze gesetzt wurde.
Schwer zu händelnde Charaktere – und das war der 23-Jährige zumindest in der betreffenden Nacht sicherlich – sind das Geschäft der Polizeibeamten. Der Arbeitsalltag wäre ihnen kaum mehr zuzumuten, wenn sie sich für deren Verfehlungen in jeder Konsequenz auch noch verantworten müssten.
Was am frühen Morgen des 19. November 2017 zwischen Oldenburg und Wahnbek im Einzelnen alles passiert ist, ließ sich auch durch die vielen Zeugenaussagen kaum exakt nachvollziehen. Bis zum Schluss der Verhandlung blieb unklar, zu welchem Zeitpunkt genau der 23-Jährige am Stubbenweg abgesetzt wurde, ob tatsächlich ein weiterer Einsatz an der Umbaubar ein maßgeblicher Grund für die Polizisten war, den 23-Jährigen abzusetzen – oder ob der betrunkene 23-Jährige nicht vielleicht sogar selbst aussteigen wollte.
Der Vorsitzende Richter Horst Kießler schied sauber die belastbaren Beweise von den vielen Eindrücken und Mutmaßungen, aus denen man dieses oder jenes hätte herauslesen können. Und belastbar war letztlich vor allem die Einschätzung des Gutachters: Der 23-Jährige war noch Herr seiner Sinne genug, um allein auf sicherem Weg nach Hause zu gehen.
Man möchte sich dem Wunsch des Richters anschließen, dass der belastende Prozess für die erst 24 und 25 Jahre alten Polizisten nun beendet sein möge. Hans-Henning Adler, der die Nebenklage für die Familie des zu Tode gekommenen 23-Jährigen vertritt, hat bereits Revision eingelegt. Es ist sein gutes Recht.
