Mit dem Gesetzentwurf zur Besserstellung von sogenannten Scheinvätern will Justizminister Heiko Maas endlich eine Gesetzeslücke schließen. Das ist richtig und wichtig, denn bislang wurde die Intimsphäre der Mutter rechtlich höher gestellt als das Recht des Mannes, zu erfahren, ob er der Vater ist und überhaupt unterhaltspflichtig. Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr geurteilt, Scheinväter können die Mutter des Kindes nicht zwingen, den Namen des Vaters zu nennen. Es fehlte die rechtliche Grundlage. Ein Beispiel für den Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen. Nach geltendem Gesetz haben diese Männer schlicht Pech gehabt, wenn sie klären wollen, wer unterhaltspflichtig ist.

Der Entwurf von Maas liefert eine gute Vorlage zur ausgewogenen Abwägung der Interessen beider Seiten. Väter müssen begründete Zweifel an ihrer Vaterschaft vorbringen, Gerüchte reichen nicht. Mütter müssen im Normalfall die Karten auf den Tisch legen.