Oldenburg - Der jüngste Maskenskandal hat die Diskussion um Lobbyismus erneut befeuert – verbinden damit doch viele nicht Information sondern politisches Gemauschel bis hin zu Korruption. Moralisierend wird zwischen guten und bösen Lobbyisten unterschieden und Lobbyismus zum politischen Kampfbegriff. Umso wichtiger ist es, mehr Licht in das komplex erscheinende Durcheinander zu bringen.
Dabei hilft, die Verhaltensregeln und Offenlegungspflichten für Tätigkeiten und Einkünfte der (Bundestags-) Abgeordneten von Lobbyismus zu unterscheiden. Beides hat mit Lobbyismus allenfalls am Rande zu tun. So ist etwa der Missbrauch der freien Mandatsausübung durch einen Abgeordneten zum eigenen Vorteil zweifellos Korruption und ist wie jedes andere Rechtsvergehen zu ahnden .
Autor dieses Textes ist Dr. Sighart Nehring. Er war unter Helmut Kohl Chef der Wirtschaftsabteilung des Kanzleramtes. Er lebt in Oldenburg. (Foto: privat)
Soll aber nicht das Gesetz des Stärkeren, des „Alles oder Nichts“ gelten, muss immer wieder eine nachhaltig befriedende Lösung angestrebt werden – durch Ausgleich unterschiedlicher Interessen. Das ist Kernaufgabe der Politik, zumal in unserer parlamentarischen Demokratie, in der die Macht vom Souverän, dem Volke, dem Wahlbürger ausgeht. Denn hier kann sich der Wahlbürger für jene Partei entscheiden, die seinen Interessen am ehesten entspricht, womit er mittelbar dann auch über die Zusammensetzung des Parlaments wie der Regierung bestimmt.
Doch weder gewählte Abgeordnete noch Ministerialbeamte sind so allwissend, dass sie alle Feinheiten und Folgewirkungen von Gesetzen überblicken. Selbst ein Chemielehrer als Abgeordneter kann kaum eigenständig beurteilen, wie stark die Pkw-Abgasnorm gesenkt werden muss, um der Umwelt zu nutzen ohne den betroffenen Arbeitsplätzen in seinem Wahlkreis zu schaden.
Pluralismus gefordert
Im Gegensatz zu autoritär-diktatorischen Systemen lebt unsere freiheitliche Demokratie davon, dass möglichst viele Positionen in die Meinungsbildung der politischen Entscheider einfließen können. Deshalb wäre es geradezu fahrlässig wie lebensfremd, wenn nicht auch externer Sachverstand einbezogen würde – etwa aus der Wissenschaft, der Wirtschaft, den Gewerkschaften, den Kirchen oder anderen betroffenen gesellschaftlichen Gruppen wie Verbrauchern, Steuerzahlern, des Sozial- und Gesundheitswesen oder des Umwelt-und Klimaschutzes. Sie alle „kämpfen“ natürlich für ihre spezifischen Gruppeninteressen, geht es doch letztlich immer um politische wie mediale Macht und Einfluss.
Grundsätzlich kann sich jeder Bürger mit seinen Anliegen an politische Entscheider wenden und sich in deren Meinungsbildung einbringen – direkt etwa über den Wahlkreisabgeordneten oder indirekt „gebündelt“ über Verbände und Vereine wie beispielsweise Einzelhandelsverband bzw. Naturschutzbund.
Demgegenüber sind Abgeordnete wie Regierung dem Gemeinwohl verpflichtet und müssen stets das Für und Wider von Regelungen abwägen. Für den Erfolg jedweder Interessenvertretung ist dabei entscheidend, welches Gewicht die eingebrachten Argumente haben oder entfalten können. Und hier gibt es erhebliche Unterschiede. Manche „Randinteressen“ gehen unter, weil sie sich schlecht bündeln lassen, andere können eigene Stäbe finanzieren, die sich nur mit politischer Meinungsbeeinflussung in der Wirtschaft-, Umwelt- oder Sozialgesetzgebung befassen, wieder andere agieren vornehmlich über die Medien wie einige Umweltorganisationen, etwa Greenpeace.
Ruf nach Regulierung
Allein in der Hauptstadt Berlin sollen etwa 6000 Interessenvertreter arbeiten, am Brüsseler EU-Sitz circa 25000. Sie betreiben Lobbyismus im engeren Sinn.
Doch für viele Akteure ist die undurchsichtige Vielfalt der politischen Meinungsbeeinflussung ungerecht. Sie pochen auf gleiche Spielregeln für alle – allen voran überraschenderweise völlig verschiedene repräsentative Verbände der Wirtschaft, Verbraucher und Umwelt, die bereits vor zwei Jahren gemeinsam als „Allianz für Lobbytransparenz“ umfängliche Gesetzesvorschläge für „Fairness, Offenheit, Transparenz und Integrität der politischen Interessenvertretung“ gemacht haben. In Anlehnung an Brüsseler EU-Praxis fordern sie ein frei einsehbares Lobby-Transparenzregister, das zwingend alle Interessenvertreter erfasst und offenlegt, wer in wessen Auftrag in welchem Bereich in Bundestag, Bundesregierung und Ministerien „unterwegs“ ist. Regelverstöße sollen sanktioniert oder mit Bußgeldern bis zu 50 000 Euro geahndet werden. Gewiss, die Initiative ist nicht selbstlos, denn sie bietet den Interessenvertretern die Chance, eine Art gesetzliches Gütesiegel für ihre Tätigkeit zu erlangen und dem verbreiteten Negativimage entgegenzuwirken.
Die genannten Forderungen sind weithin im neuen Lobbyregister-Gesetz enthalten, das der Deutsche Bundestag gerade beschlossen hat und ab 2022 gelten dürfte. Auch dies ist ein Interessen-Kompromiss zwischen Transparenz und Diskretion. Wie immer geht es den einen nicht weit genug, den anderen aber schon zu weit. Erst der Praxistest wird Änderungsbedarf aufzeigen.
Grenzen der Regulierung
Insoweit sind stets auch die Grenzen solcher Regelungen zu sehen:
Der Dokumentationsaufwand muss handhabbar sein, damit der notwendige Informationsaustausch zwischen politischen Entscheidern und Interessenvertretern nicht erschwert wird. Und nicht jedes Gespräch oder Telefonat, etwa mit Experten wie aktuell den Virologen, muss öffentlich gemacht werden. Hier kommen Daten- und Persönlichkeitsschutz ins Spiel. Den „gläsernen“ Abgeordneten will niemand ebenso wenig wie den gläsernen Bürger.
Ob Lobbyismus insgesamt mehr schadet als nützt, lässt sich nicht schlüssig beantworten. Er schadet, wenn etwa mit hohen Subventions-Steuergeldern an sich nicht mehr wettbewerbsfähige Unternehmen aus wählertaktischen Gründen künstlich erhalten werden und so den Fortschritt wie das Entstehen neuer rentabler Unternehmen und Arbeitsplätze behindern – erinnert sei an die jahrzehntelangen Kohle- und Werftensubventionen. Er nützt, wenn Meinungspluralismus und Expertenwissen in der Gesetzgebung zu besseren wie nachhaltigeren Lösungen für das Gemeinwohl beitragen.
Lobbyismus kann also Fluch und Segen sein.
