Im mehrjährigen Tauziehen um das VW-Gesetz ist nun ein gutes Ende absehbar – endlich. Lange, viel zu lange schon geht der Kampf zwischen der EU-Kommission auf der einen Seite und dem Bund, dem Land Niedersachsen und den Beschäftigten auf der anderen Seite. Denn in Deutschland war man sich meist sehr einig darin, dass der Volkswagen-Konzern zumindest einen Teil seiner alten Privilegien behalten sollte. Eines könnte jetzt, wie es aussieht, konkret übrigbleiben: Das Vetorecht des Landes mit seinem 20-Prozent Anteil bei strategischen Entscheidungen. Darauf kommt es letztlich an: Niemals soll die erfolgreiche Autofirma einfach so übernehmen und Standorte schließen können.
Wie es aussieht, wird der Europäische Gerichtshof dies nun durchgehen lassen, nachdem die Bundesregierung andere Elemente des VW-Gesetzes (etwa garantierte Aufsichtsratsmandate für Bund und Land, Stimmrechtsbegrenzung) abgeschafft hatte. Bleibt nur zu hoffen, dass dann auch die EU-Kommission endlich Ruhe gibt.
