Hannover - Notbetreuung bedeute lediglich „Betreuung in der Not“, so Claudia Schröder, die stellvertretende Leiterin des Krisenstabs der Landesregierung auf Fragen, was denn die Ausweitung der Notbetreuung in den Kitas in der Praxis bedeute. Das Kultusministerium lieferte eilig eine Liste mit Berufsgruppen nach. So könnten beispielsweise die Bereiche Energieversorgung (etwa Strom-, Gas-, Kraftstoffversorgung), Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung), Ernährung und Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel), Informationstechnik und Telekommunikation zu den bevorteilten Berufsgruppen gehören. Doch statt der erhofften Aufklärung blieben reichlich Irritationen.

Kommunen und vor allem die Kita-Leitungen selbst fühlten sich nicht ausreichend für die zu erwartenden Betreuungswünsche gewappnet. Die Liste der Fragen ist lang: Bleibt es bei den Fünfer-Gruppen? Was ist mit Ausweichquartieren? Und muss der Arbeitgeber den Eltern nun bescheinigen, dass sie „unabkömmlich“ am Arbeitsplatz sind? Eine Umsetzung der Ideen aus dem Kultusministerium war kaum über das Wochenende hinweg möglich.

Die andauernde Kita-Schließung ist aus Infektionsschutzgründen nachvollziehbar. Sie bedeutet für berufstätige Familien eine harte Belastungsprobe. Die Landesregierung muss deshalb auch für die restlichen 92 Prozent, die ihre Kinder daheim betreuen, eine Lösung anbieten und die Eltern entlasten. Gerade jetzt benötigen die Familie eine besondere Unterstützung.

Stefan Idel
Stefan Idel Landespolitischer Korrespondent