Wer angesichts der nun von der Koalition beschlossenen moderaten Änderungen bei der Vorratsdatenspeicherung das Ende des Rechtsstaates ausruft, will die Möglichkeiten des Internets und der mobilen Telefonie für internationale Verbrecherbanden und weltweit agierende Terroristen bewusst ignorieren. Alle anderen seien beruhigt: In den sozialen Netzwerken geben unsere Mitbürger weit mehr freiwillig von sich preis, als es staatliche Strafverfolger je ermitteln könnten. Mit anderen Worten: Big Brother bleibt in Deutschland eine fiktive Romanfigur.

Mit dem Entwurf schaffen Union und Sozialdemokraten, was die Liberalen einst erfolgreich verhinderten: Die Möglichkeit, in schwerwiegenden Verdachtsfällen auf ohnehin von den Telekommunikationsunternehmen gespeicherte Verbindungsdaten zuzugreifen. Allerdings, dies bleibt wichtigste Voraussetzung, nur mit richterlicher Genehmigung. E-Mails sind sogar generell vor amtlicher Schnüffelei geschützt. Es geht um Kontaktdaten, nicht um die Inhalte. Am Rande sei erwähnt, dass es nach wie vor die Möglichkeit der Telefonüberwachung gibt – ebenfalls nur mit Zustimmung von Richtern.

Womöglich fiel der SPD das Ja auch deshalb leicht, weil ausländische Geheimdienste heute schon ohne Zustimmung, ja sogar ohne Wissen deutscher Behörden munter in unseren Mobilfunknetzen unterwegs sind und unkontrolliert aufzeichnen, was halbwegs interessant sein könnte. Die deutschen Fahnder von den Möglichkeiten der Digitaltechnik auf Dauer auszuschließen, das mochten selbst skeptische Genossen nicht verantworten. Zumal die SPD weiß, wie wichtig den meisten Bürgerinnen und Bürgern das Thema Innere Sicherheit ist.

Wer nun hofft, dass mit dem möglichen Zugriff auf gespeicherte Daten Terroranschläge zuverlässig zu verhindern sind, irrt. Es mag im Einzelfall wichtige Hinweise auf geplante Schwerverbrechen geben, der eigentliche Wert des Gesetzes aber ist die Arbeitserleichterung für Strafverfolger. Denn die digitalen Spuren im Netz sind für die Ermittler ein unschätzbarer Hinweis auf die möglichen Täter und oftmals der einzige verwertbare Beweis. Darauf weiterhin zu verzichten, wäre unverantwortlich.