Randale im Ausländeramt, Axt-Attacken im Jobcenter, Schüsse im Gericht – und nun die Bluttat im Landratsamt von Hameln: Immer wieder kommt es zu tätlichen Übergriffen auf Behördenmitarbeiter. Aufgestauter Frust, Hass und das übersteigerte Gefühl, ungerecht behandelt worden zu sein, treiben die Täter an und machen sie unberechenbar. Die Opfer sind solchen Angriffen schutzlos ausgeliefert.

Dennoch wäre es falsch, Behörden und andere öffentliche Gebäude zu Festungen auszubauen. Schließlich sind Landratsämter, Jobcenter, Finanzämter und Rathäuser auch und vor allem Dienstleister für die Bürger. Sie können sich nicht abschotten. Einlasskontrollen und verschlossene Türen würden dem Anspruch an Transparenz und Bürgernähe widersprechen.

Zudem bieten Metalldetektoren sowie Personen- und Taschenkontrollen nur eine trügerische Sicherheit. In deutschen Gerichtsgebäuden werden solche Maßnahmen bei heiklen Verfahren inzwischen oft ergriffen. Doch sie dienen eher der Disziplinierung potenziell aggressiver Prozessbeteiligter als dem Schutz der Mitarbeiter.

Überfälle wie der in Hameln sind dagegen kaum vorhersehbar. Hier hatte der Landrat dem Täter offenbar sogar selbst arglos die Tür geöffnet und ihn zu einem Gespräch in sein Büro gebeten. Der Täter hatte sich die Waffe, mit der er den Verwaltungschef erschoss, illegal beschafft. Das Landratsamt hatte ihm schon Jahre zuvor den Waffenschein entzogen. Möglicherweise war das ein Grund für die krankhafte Wut des Rentners.

Bei der Frage, ob solche Taten verhindert werden können, sollte man hier ansetzen. Je strenger die Auflagen für Waffenbesitzer sind und je schwerer es ist, illegal an Waffen zu kommen, desto geringer ist die Gefahr tödlicher Angriffe.

Ganz verhindern können wird man sie aber nie. Mitarbeitern in Behörden, vor allem in sensiblen Bereichen, bleibt letztendlich nichts anderes übrig, als sich auf ihre Berufserfahrung, ihre Menschenkenntnis und ihren Instinkt zu verlassen – und mit einem gewissen Risiko zu leben.

Ulrich Schönborn
Ulrich Schönborn Chefredaktion (Chefredakteur)