Der Einzelhandel in Niedersachsen darf auf eine Lockerung der Sonntagsöffnungen hoffen. Die Landesregierung will das Gesetz – erneut – ändern und die entsprechende Rechtsprechung berücksichtigen. Wird das Gesetz mehrheitsfähig, dürfen Läden fünf Mal pro Jahr an Sonntagen öffnen, in Ausflugsorten bis zu acht Mal. Dafür gilt an hohen und stillen Feiertagen die Sonntagsruhe im Einzelhandel.
Wunder sollte man sich aus Sicht des stationären Handels nicht erhoffen. Die Ladenöffnung an Sonntagen kann ein Mittel sein, dem Kunden die Leistungsfähigkeit der Fachgeschäfte und Dienstleister zu demonstrieren. Was dem Einzelhandel, zumal in kleineren Orten, mehr helfen dürfte, sind kostenlose Parkplätze, eine Stärkung der Ortskerne statt Schaffung von Handelsflächen an der Peripherie und großzügige Unterstützung der Aktivitäten von Gewerbevereinen. Die Lockerung der Sonntagsöffnung wird nur den mühsam erreichten Ausgleich zwischen Arbeitgebern, Gewerkschaften und Kirchen gefährden. Der Kunde hat es übrigens selbst in der Hand, wen er unterstützt – Versandhändler oder den Service der Händler vor Ort.
