Deutsche Soldaten im Anti-Terror-Kampf – in Syrien, in Afghanistan oder Mali ist dies bereits Realität. Einsätzen im Münchener Einkaufszentrum, am Brandenburger Tor in Berlin oder am Frankfurter Flughafen steht allerdings das Grundgesetz im Wege. Die Verfassung unterscheidet aus guten Gründen zwischen Innerer und Äußerer Sicherheit.
Gerade erst hatten Union und SPD ihren Streit über den Einsatz der Bundeswehr im Innern beigelegt, da lebt er angesichts der Welle der Gewalt und der terroristischen Bedrohung wieder auf. Ginge es nach der Union, würde der Einsatz der Bundeswehr im Innern künftig erleichtert. Angesichts der erhöhten Gefahren durch den islamistischen Terrorismus wollen CDU und CSU die verfassungsrechtlichen Hürden dafür beseitigen. Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen hatte das Thema auf die politische Tagesordnung gerückt, das in schöner Regelmäßigkeit für Streit zwischen der Union auf der einen Seite und SPD und Opposition auf der anderen Seite sorgt.
Nachdem Deutschland jetzt nach Würzburg und Ansbach im Krieg mit der Terrormiliz Islamischen Staat ist, wie die Kanzlerin erklärt, erhöhen CDU und CSU den Druck. Dabei bietet die Verfassung bereits Möglichkeiten, die Dienste der Bundeswehr im Ernstfall auch im Innern in Anspruch zu nehmen. Ob Flutkatastrophen oder Flüchtlingskrise – die Truppe hat in solchen Einsätzen wichtige Hilfe geleistet. Und auch im Falle eines Inneren Notstandes oder des Verteidigungsfalles ist der Einsatz der Bundeswehr geboten.
Doch die Trennung zwischen Innerer und Äußerer Sicherheit hat sich in der Vergangenheit bewährt. Und Soldaten sollten nicht als Hilfspolizisten dienen, um die katastrophalen Folgen des Sparkurses und Personalabbaus im Bereich der Sicherheitsbehörden zu kaschieren.
Es ist höchste Zeit, dass mehr Rechtssicherheit geschaffen wird. Angesichts der terroristischen Bedrohung muss gesetzlich klargestellt werden, was genau die Bundeswehr leisten darf und was nicht.
