Die Bezüge für Alt-Bundespräsidenten müssen auf den Prüfstand, das stimmt. Der Fall Christian Wulff, der gerade mal 20 Monate im Amt war und trotzdem mehr als 200 000 Euro Ehrensold pro Jahr erhält, hat den Reformbedarf offensichtlich gemacht. Das Altersgeld muss in einer vernünftigen Beziehung zur Arbeit des Amtsinhabers liegen. Auch das Alter sollte eine Rolle spielen.

Die SPD legt nun einen Reformvorschlag vor, der den Bezug des Ehrensolds an eine Mindestdauer im Amt bindet und nach Zahl der Dienstjahre staffelt. Die Staffelung ist im Prinzip richtig. Fragwürdig ist – neben der Mindestdauer –, dass die Reform rückwirkend gelten soll. Dies sieht nach einer „Lex Wulff“ aus. Vertrauens- und Bestandsschutz haben in der Gesetzgebung einen hohen Stellenwert – zu Recht. Deshalb kann auch eine Reform des Ehrensolds immer nur für künftige Fälle gelten. Bei aller Empörung, die der Fall Wulff ausgelöst hat: Kleinkariert darf die Reform der Altersbezüge nicht ausfallen.

Christoph Kiefer
Christoph Kiefer Reportage-Redaktion (Chefreporter)