Das Eis aus der Waffel läuft über die Finger, nur weil nicht schnell genug die verbotene Zone verlassen wurde. Was sich nach einem schlechten Traum anhört, ist absurde Realität in der Pandemie. Ja, Verstöße sind zu ahnden – aber mit Augenmaß. Wer Abstandsregeln einhält, muss nicht gleich zur Rechenschaft gezogen werden, wenn er oder sie kurz zum Schlecken die Maske lüftet. Und die Eisdielen sollten dafür auf keinen Fall in Regress genommen werden. Die Gastronomie liegt ohnehin schon am Boden.
Hergen Schelling über Eisessen bei Maskenpflicht
