Der deutsche Ausstieg aus der Kernenergie wird zwar von einer breiten Bevölkerungsmehrheit getragen; doch für einige Landesregierungen und für die Bundesregierung dürfte seine Einleitung noch ein teures Nachspiel haben: Energieriesen klagen gegen das hastige Vorgehen auf politischer Ebene nach der Katastrophe im japanischen Fukushima 2011. Der Eon-Konzern prescht mit konkreten Schadenersatzforderungen gegen die Länder Niedersachsen und Bayern sowie das Bundesumweltministerium vor. Es geht immerhin um 250 Millionen Euro.
Diesen Weg zu beschreiten – das ist betriebswirtschaftlich nachvollziehbar. Schließlich mussten die Kernkraftwerke Unterweser im Oldenburger Land und Isar I in Bayern sehr kurzfristig – eher binnen Tagen als Monaten – auf Betreiben des Bundes stillgelegt werden. Dies geschah trotz gültiger Betriebsgenehmigungen, ohne akute Gefährdung der Bevölkerung. Diese Vorgehensweise rechtlich überprüfen zu lassen, das ist schon in Ordnung.
