Die Suche nach dem ausgeglichenen Verhältnis zwischen Bürgerrechten und Befugnissen des Staates zur Aufklärung von schweren Straftaten geht weiter. Und das ist gut so. Es ist ein Kennzeichen unserer Demokratie, dass vieles unvollkommen bleibt, im ständigen Ausloten zwischen Freiheitsrechten und dem Anspruch der Bürger auf Sicherheit. So darf man die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz einreihen in die Liste der Urteile, in denen der Gesetzgeber zum Nachbessern aufgefordert ist. Ein normaler Vorgang.
Schwere Straftaten müssen aufgeklärt werden, auch der Verdacht zur Vorbereitung solcher Verbrechen muss die Ermittlungsbehörden in die Lage versetzen, geeignete Mittel zur Ausforschung der Täter zu nutzen. Dazu gehört notfalls Telefon- und Datenüberwachung. Bei terroristischen Anschlägen, und darum geht es vornehmlich, agieren die Täter im Verborgenen – und bedienen sich neuester Kommunikationstechnologie. Sie auszuforschen, sollte der „Bundestrojaner“ übernehmen, der freilich längst nicht so universell anwendbar ist, wie sein Name suggeriert. Lediglich für herkömmliche Computer und bei Windows-Programmen ist er einsetzbar, vor Mobilgeräten kapituliert er. Die Fahnder beklagen, dass die Spähsoftware ohnehin nur eingeschränkt eingesetzt werden kann. Das ist die Gegenwart, aber was ist für die Zukunft denkbar? Die komplette Ausforschung des privaten Lebensbereichs von Bürgern, die womöglich durch Versehen in die Klauen der Überwacher geraten sind?
Ganz klar: Es muss deshalb eine Grenze definiert sein, damit der Staat nicht willkürlich auf jedermanns Daten zugreifen darf. Deshalb ist es gut, dass das Gericht Aussagen zu einzelnen Aspekten der Datenausforschung getätigt hat. Und dass der Gesetzgeber seine unter dem Eindruck der Terrorgefahr beschlossenen Maßnahmen überprüfen und neu justieren muss.
Neu geregelt werden muss nun die Kontrolle der Kontrolleure. Damit hat das Bundesverfassungsgericht einmal mehr seine Auffassung über hohe Anforderungen an die Überwachung von Wohnungen und bei Online-Durchsuchungen erneuert.
