Oldenburg - Die schier unendliche Debatte über Corona-Maßnahmen, Inzidenz-Zahlen, Lockdowns, Lockerungen ja oder nein hat uns ganz nebenbei einen unverstellten Blick ins Hinterzimmer des Bundestags geliefert, wo sich gewöhnlich die Lobbyisten treffen. So erfuhr die vermutlich gar nicht so überraschte Öffentlichkeit, wie die Pandemie ein paar geldgierigen Bundestagsabgeordneten die Kasse füllte. Es begann mit dem CSU-Abgeordneten Georg Nüßlein, der mit Unterstützung beim Verkauf von Corona-Masken kräftig Kasse machte, und wuchs schließlich zum Skandal, weil Nüßlein kein Einzelfall gewesen ist.
Die Regierungsparteien schafften es mit ihrer Einigung auf das neue Lobbyregister nicht mehr, den Deckel auf der Pandora-Büchse zu halten, bevor die Öffentlichkeit ganz grundsätzlich über die Nebeneinkünfte ihrer Abgeordneten nachdachte.
Die gesamte Liste der Nebeneinnahmen könnte nun hinterfragt werden. Wie zum Beispiel ist es möglich, dass der ehemalige Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) im Jahr 2019 rund 400 000 Euro für „Beratungen“ einstecken konnte, ohne dass jemand gefragt hätte, für was eigentlich?
Autor dieses Textes ist Thomas Haselier. Der Journalist schreibt regelmäßig am Mittwoch seine Kolumne exklusiv für die NWZ. (Foto: privat)
Merkwürdig sind die „Nebenbei-Verdienste“ nicht nur wegen des Korruptionsverdachts. Ein Bundestagsmandat ist ein Vollzeitjob, was alle Abgeordneten bei jeder Gelegenheit behaupten, was im Abgeordnetengesetz leider nur halbwegs eindeutig festgelegt ist. Immerhin heißt es dort, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit des Abgeordneten stehen müsse.
Wie geht das „nebenbei“?
Selbst bei dieser schwammigen Formulierung fragt man sich, wie dabei ein Abgeordneter „nebenbei“ so arbeiten kann, dass er dafür über Jahre zusätzlich Millionen kassiert? Die Vorstellung, jemand könnte für Ramsauers Leistungen 400 000 Euro bezahlt haben, ist geradezu komisch. Nicht die Leistung wurde bezahlt, sondern lediglich der politische Einfluss. Das Volk wird so mit Klientelpolitik betrogen, statt Sachpolitik erwarten zu dürfen.
Wenn schon nicht erstaunlich, so doch mit „Geschmäckle“ wird auch der Wechsel namhafter Politiker auf die Lobbyseite empfunden. Ob Ex-Kanzler Gerhard Schröder als Lobbyist für Nord Stream II und erklärter Putin-Freund, Ex-CDU-Fraktionschef Friedrich Merz beim weltweit größten Vermögensverwalter Blackrock, Kerstin Andreae von den Grünen, die ausgerechnet zu einem Energie- und Wasserversorgungsunternehmen ging, oder auch Ex-Minister Dirk Niebel (FDP), der ganz ohne Scham zum Rüstungskonzern Rheinmetall wechselte – sie alle sorgten für einiges Naserümpfen selbst in den eigenen Reihen.
Dabei ist der Wechsel von Politikern in die Privatwirtschaft oder Verbände eigentlich unstrittig, weil politische Karrieren auch einmal endlich sein können (und in der Demokratie auch sollten). Vorgesehen war nur, dass die Politiker aus ihren Ämtern keine wirtschaftlichen Vorteile ziehen dürfen. Schon diese interpretationsfähige Formulierung sorgt für einigen Streit, denn allein der Wechsel bringt ja in der Regel „wirtschaftliche Vorteile“, die die Seitenwechsler prinzipiell nur deshalb erhalten, weil sie politisch gut vernetzt waren.
Transparenz muss her
Die logische Konsequenz daraus wäre, dass im geplanten Lobbyregister alle Lobbykontakte offengelegt werden müssten. Das würde allen Spekulationen über wirtschaftliche Abhängigkeit politischer Entscheidungen mehr Sachlichkeit entgegensetzen.
Und amtierenden Politikern dürften Lobbyjobs neben ihrer Abgeordnetentätigkeit erst gar nicht erlaubt werden. Es ist durchaus gefährlich für die Demokratie, wenn weite Teile der Öffentlichkeit befürchten, wesentliche politische Entscheidungen würden nur von einem kleinen elitären Kreis im Hinterzimmer gefällt – gegen Bares.
