Es ist das Recht und die Pflicht staatlicher Behörden, gegen Steuerhinterziehung oder Sozialbetrug vorzugehen. Doch die massenhaften Spähangriffe auf private Konto-Daten zeigen eine höchst problematische Entwicklung.

Gegen die Steuersünder in großem Stil, die ihr Geld in karibischen Steueroasen verstecken oder mit trickreichen Firmenkonstrukten vor dem Fiskus in Sicherheit bringen, sind die Behörden immer noch oftmals weitgehend machtlos. Doch dort, wo sie Zugriff haben, nämlich auf die Daten praktisch aller Kontoinhaber in Deutschland, bedienen sie sich scheinbar immer ungehemmter.

Wieder einmal bestätigt sich die Erfahrung, dass eine Datensammlung, einmal in der Welt, neue Begehrlichkeiten weckt. Ursprünglich war die Speicherung der Stammdaten eingeführt worden, um Terroristen und organisierten Kriminellen das Handwerk zu legen. Mittlerweile geraten zunehmend auch normale Bürger ins Visier.

Bafög-Ämter, Wohngeldstellen und Gerichtsvollzieher greifen immer häufiger auf die Bankdaten zurück. Es ist zwar richtig, dass sich der Staat gegen Betrüger und Trickser wehren können muss. Er sollte dabei aber das Maß und die Verhältnismäßigkeit wahren.

Die Tatsache, dass formal nur Stammdaten wie Namen des Kontoinhabers, sein Geburtsdatum oder etwaige Verfügungsberechtigte weitergereicht werden, macht die Sache nicht besser.

Hier wird der massenhaften Abfrage ohne konkreten Verdacht Tür und Tor geöffnet. Angesichts der steigenden Zugriffe sollten die Regeln der Kontoabfrage noch einmal auf den Prüfstand gestellt werden. Nur bei gewichtigen Gründen sollten Ämter Zugriff auf die Daten haben.