Das mag jetzt ein Fall für juristische Feinschmecker werden: Was ist nun mit Karl-Heinz Funke und seiner schlagzeilenträchtigen Silberhochzeitsfeier? Der Landgerichts-Freispruch in dieser Sache ist durch den Bundesgerichtshof aufgehoben, gleichwohl gibt es keine neue Verurteilung. Aber eine Strafe, wenn auch nicht im Sinne der Juristen.
Und da der wuchtige friesische Ex-Minister beileibe kein juristischer Feinschmecker ist, sondern ein Mann des klaren Wortes, weiß er auch, dass er in dieser Sache milde Richter hatte, die es ihm ersparen wollten, ein weiteres Mal auf der Anklagebank vor der Strafkammer erscheinen zu müssen. Das wäre für ihn nämlich mit Sicherheit eine deutlich schlimmere Strafe gewesen, als jetzt 2000 Euro für ein Kinderhospiz zu zahlen.
Dennoch ist die Botschaft der Richter deutlich: Es gehört sich nicht, erst zweifelhafte Zahlungen anzunehmen und sich dann daran zu beteiligen, das Geschehen mit falschen Aussagen zu vertuschen, auch wenn man das Geld anschließend zurückgibt. Insofern musste die Bestrafung sein, wie immer man sie benennt. Und danach hat der Bestrafte eine zweite Chance verdient.
