München - Sie hat die Taten ideologisch befürwortet, mit vorbereitet und gewollt – so hat der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München den Beitrag Beate Zschäpes zu den Taten des NSU-Trios beurteilt. Nun haben es die Anwälte auf 3025 Seiten schriftlich und können Revision einlegen. Wobei sie gleich nach Zustellung des Urteils schon wussten, dass die Begründung in zentralen Teilen angeblich nicht haltbar sei.
In die Kritik geriet auch, dass der Senat die Frist zur Vorlage der Urteilsbegründung bis zum letzten Tag ausnutzte. Nun, dafür sind Fristen da. Sie setzen den Handelnden einen zeitlichen Endpunkt.
Spannender dürfte sein, ob der bekennende Nazi und Mitangeklagte André E. mit zweieinhalb Jahren Haft davon kommt. E. hatte das Wohnmobil gemietet, in dem das Mord-Duo Böhnhardt/Mundlos unterwegs war. In München hatten die Richter das als Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, nicht als Beihilfe zum Mord gewertet. Die Bundesanwaltschaft hatte dagegen Revision eingelegt.
