Unterstützung kommt etwa von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, von Außenminister Heiko Maas und von TV-Moderator Jan Böhmermann. Die deutsche Sea-Watch-Kapitänin Carola Rackete steht in Italien unter Hausarrest. Ihr Vergehen: Sie hat Flüchtlinge vor dem Ertrinken gerettet und einen italienischen Hafen angelaufen. Trotz des Verbots der italienischen Regierung. Die ahndet das Retten von Ertrinkenden seit 2018 als Beihilfe zur Schleuserei. Der Unmut in der EU über das Gesetz des italienischen Innenministers Matteo Salvini war groß. Nur geändert hat sich nichts. Ebenso wie mit dem vor vier Jahren besiegelten Quotensystem zur Verteilung von Flüchtlingen auf die EU-Staaten, das etwa Ungarns Regierungschef Viktor Orban blockiert. Viele Anstrengungen hat Europa seit dem Herbst 2015 in der Flüchtlingspolitik unternommen – vorrangig nach außen: Mit der Türkei gibt es ein Rücknahmeabkommen für Flüchtlinge. Die Hilfen für die Staaten Afrikas wurden erhöht. Nur im Innern kommt die EU mit der Flüchtlingspolitik nicht voran. Die EU versteht sich gern als Werte- und Rechtsgemeinschaft. Bei der Flüchtlingspolitik kommt Europa in der Umsetzung dieses Anspruchs nicht voran. Es ist daher richtig, im kommenden EU-Etat die Vergabe von EU-Geldern auch an die Einhaltung von Rechtsstandards und Kooperation bei der Flüchtlingspolitik zu koppeln. Menschen aus Seenot zu retten, ist nicht nur eine humanitäre Pflicht. Das gebietet auch das Seerecht. Es ist daher peinlich für die EU, dass sie ihr Programm zur Rettung von Flüchtlingen im Mittelmeer eingestellt hat. Wer aber Menschen rettet, kann auch die Anrainerstaaten wie Italien, Griechenland und Spanien nicht allein lassen. Die EU braucht endlich eine gemeinsame Flüchtlingspolitik – auch das zeigt der Fall Rackete.
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