Es ist ein Urteil, das zufälligerweise genau in eine zwar aufgeheizte, aber notwendige Debatte fällt: Der früheren NPD, inzwischen in Die Heimat umbenannt, wird die staatliche Parteienfinanzierung für sechs Jahre gestrichen. Hat dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts nun unmittelbare Folgen auf die Diskussion um ein AfD-Verbot oder das Entziehen von staatlichen Geldern für die Partei? Die Antwort lautet: Nein, hat es nicht. Aber es ist ein Hinweis darauf, dass der Staat es sich nicht gefallen lassen muss, wenn eine Partei an seiner Verfassung zündelt. Dann kann der Staat die rote Karte zücken. Diese klare Maßgabe aus Karlsruhe könnte in diesen Tagen nicht wichtiger sein.
Warum? Zur Erinnerung: Die AfD erhielt im Jahr 2022 rund 10,5 Millionen Euro über die staatliche Parteienfinanzierung. Doch mehrere AfD-Landesverbände werden als gesichert rechtsextrem eingestuft, ebenso deren Jugendorganisation. Die Gesamtpartei wird beobachtet.
Grundlage des jetzigen Urteils zur NPD ist eine 2017 erfolgte Grundgesetzergänzung, wonach einer verfassungsfeindlichen Partei auch dann staatliche Finanzmittel entzogen werden können, wenn sie nicht verboten ist. Die Klausel beschloss der Bundestag damals mit Zweidrittelmehrheit.
Hintergrund war, dass das Verfassungsgericht zwar das Verbot der NPD abgelehnt hatte, aber vor allem mit der Begründung, dass die Partei mit Wählerstimmen deutlich unter der Fünf-Prozent-Hürde zu irrelevant war. Gleichzeitig stellten die Richter aber die verfassungsfeindlichen Ziele der Partei fest und mahnten eine Überprüfung der staatlichen Finanzierung an.
Es ist das erste Mal, dass das Bundesverfassungsgericht auf Grundlage der neuen Gesetzeslage entschieden hat. Es ist ein Urteil, das klarmacht: Bis hier hin und nicht weiter. Denn diejenigen, die die Axt an den jetzigen Staat legen wollen, aber gern von ihm profitieren, müssen gewarnt sein.
Doch klar ist auch: Auch der Ausschluss von der Parteienfinanzierung setzt voraus, dass zuvor die Verfassungsfeindlichkeit einer Partei vom Bundesverfassungsgericht festgestellt wurde. Und die Hürden für das Streichen der Gelder sind ähnlich hoch wie bei einem Parteiverbotsverfahren.
Der Weg wäre also mit Blick auf die AfD weder schnell gangbar noch einfach. Doch das Sammeln von Indizien und Beweisen der Verfassungsfeindlichkeit der Partei durch den Verfassungsschutz sollte nun verstärkt erfolgen. Denn es könnte sich lohnen. Die Nervosität der AfD-Oberen kann man derzeit in jedem TV-Interview verfolgen.
Und der AfD muss klar sein: Ihren Bemühungen, Deutschland in seinen Grundfesten zu verändern, sind Riegel vorgeschoben. Eine Demokratie muss und kann auch vieles aushalten. Der eigenen Abschaffung gegenüber ist sie jedoch verteidigungsbereit. Das hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts am Dienstag deutlich gezeigt. Es macht Mut.
