Oldenburg - Neben vielen unerfreulichen Details über die Zustände beim Volkswagen-Konzern hat die Diesel-Abgas-Affäre eines gezeigt: In Deutschland ist der Verbraucher der Dumme, wenn er getäuscht wird.
Nicht alle Besitzer eines Diesel-Autos hatten den Mut oder die finanziellen Mittel, ihre Ansprüche auf Schadenersatz durchzusetzen. Und großzügige Regelungen im Sinne der Getäuschten gab es zum Beispiel in den USA, wo VW drakonische Schadenersatzforderungen drohten.
Die in Deutschland eingeführte Musterfeststellungsklage ist zu sperrig konstruiert. So bleibt die individuelle Klage. Eine verbraucherfreundliche Regelung in Sachen Schummel-Diesel wäre da die zehnjährige Verjährungsfrist, weil der Betrug so eklatant war.
