Oldenburg - Da hat die niedersächsische Landesregierung in Gestalt der SPD-Gesundheitsministerin eben noch einmal die Kurve gekriegt. Sie wollte ursprünglich tatsächlich mit einem Federstrich ein in allen Kulturen fast schon geheiligtes Recht streichen: das Recht zur Verfügung über die eigenen vier Wände. Dass Carola Reimann nun zurückgerudert ist, war richtig, dass sie überhaupt auf diese Idee gekommen ist, ein schwerer Fehler. Dass in anderen Ländern solche Eingriffe in Grundrechte gibt, macht es nicht besser – im Gegenteil.

Die Landesregierung hätte hier nicht nur auf dem Verordnungsweg ohne Beteiligung des Parlaments ein Grundrecht versenkt – sie hätte auch jedem Denunzianten Tür und Tor geöffnet, der eine Rechnung mit seinem Nachbarn offen hat.

Wollen wir wirklich so etwas erleben: Da ruft jemand die Polizei, weil sein Nachbar Freunde zum Essen in seinem Haus oder Garten empfängt. Die Polizei kommt, und weil die Gäste nicht freiwillig gehen, werden sie im schlimmsten Fall aus dem Haus gezerrt. Ist das die Zukunft? Und dann: In Privathäusern sollte Gemeinsamkeit verfolgt werden, während in Baumärkten das Leben tobt? Vielleicht hätten wir unsere erwachsenen Kinder, Verwandten oder Freunde ja dort treffen sollen?

Nein danke! Ich möchte bitte nicht noch einmal in einem Land leben, in dem der Staat sich selbst das Recht zur Kontrolle gibt, wer sich in welcher Anzahl in meinem Haus aufhält. Dieses Gefühl verbreitet sich: Die Kritik an der Regel war mindestens in den sozialen Medien nicht zu überhören.

Inzwischen hat eine Heidelberger Anwältin auch eine Normenkontrollklage gegen die Corona-Erlasse in Deutschland insgesamt angekündigt. Dafür ist es hohe Zeit. Mindestens muss man den Regierungen in Deutschland misstrauisch und ganz genau auf die Finger schauen, wenn sie neben dem öffentlichen Leben auch die Grundrechte herunterfahren.

Dr. Alexander Will
Dr. Alexander Will Mitglied der Chefredaktion (Überregionales), Leiter Newsdesk