Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat zwei unverständliche Urteile gesprochen. Zum einen wiesen die Richter eine Klage von Angehörigen der Opfer des sowjetischen Massakers an polnischen Offizieren 1940 in Katyn zurück. Diese Menschen wollten Russland zwingen, Akten offenzulegen und das Schicksal von Ermordeten zu klären. Zum anderen entschied das Gericht, Spanien müsse ETA-Terroristen freilassen. Eine von ihnen hat 23 Menschen auf dem Gewissen. Hier offenbart sich eine täterzentrierte Sicht der Dinge, die frösteln lässt.
Im ersten Fall drückt sich das Gericht vor einer Konfrontation mit Moskau. Dabei hat Russland schon 2004 die Katyn-Ermittlungen eingestellt und damit bewiesen, dass es keine Wiedergutmachung für kommunistische Verbrechen leisten will. Ein deutliches Wort des Gerichtes wäre ein Zeichen gewesen, dass die Opfer jedes totalitären Regimes ein Recht auf Aufarbeitung haben. Der EGMR hat die Idee der internationalen Rechtsprechung diskreditiert.
