Eine Million Euro für den Altkanzler! Dieses Urteil ist ein Paukenschlag. Das Kölner Landgericht folgt im Rechtsstreit über die Veröffentlichung von Tonband-Protokollen von Gesprächen, die der Autor Heribert Schwan mit ihm geführt hatte, woraus er dann pikante Zitate veröffentlichte, der Position von Helmut Kohl.
Tatsächlich ist das Persönlichkeitsrecht ein hohes Gut. Was vertraulich gesprochen wird, gehört nicht in die Öffentlichkeit. Gelangt es trotzdem dorthin, noch dazu in einem reißerisch aufgemachten Bestseller, liegt ein schwerer Vertrauensbruch vor. Sollte Schwan die Aussagen auch noch manipuliert und gefälscht haben, wäre das eine weitere schwerwiegende Grenzüberschreitung. Zugespitzt, in Teilen erfunden oder aus dem Zusammenhang – so beurteilen die Richter die Zitate über Angela Merkel, Christian Wulff und andere Spitzenpolitiker der Union.
Eine Schweigeverpflichtung hätte er nie unterschrieben, argumentiert der Autor. Kohl nimmt für sich in Anspruch, dass bei den Gesprächen im Keller von Oggersheim Vertraulichkeit vereinbart worden sei. Aussage gegen Aussage! Das Gericht verweist auf Indizien, die zumindest auf eine stillschweigende Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen Kohl und Schwan hindeuten. Dass es zu einer Revision kommen wird, ist nahezu sicher. Der Kampf um Kohls Erinnerungen und die Deutungshoheit über sein politisches Leben ist mit der Kölner Entscheidung nicht beendet. Dem Altkanzler liegt daran, die Darstellung seiner Polit-Karriere auf keinen Fall anderen zu überlassen. Das ist sein gutes Recht, auch wenn Historiker es lieber anders hätten.
