Ist das noch verhältnismäßig? Die Anzahl der Kontoabfragen durch Behörden steigt und steigt. Was anfangs allein als Notmaßnahme im Kampf gegen den internationalen Terrorismus gedacht war, wird nun auf breiter Front eingesetzt, um Steuerhinterziehern, Sozialbetrügern und Schuldnern auf die Spur zu kommen. Wenn schon die sonst so zurückhaltende Bundesdatenschutzbeauftragte darauf hinweist, dass sich Behörden inzwischen nicht mal mehr die Mühe machen, ihre Abfrage-Anträge ausreichend zu begründen, gibt das zu denken.

Die Kontodaten-Abfrage ist und bleibt aber ein erheblicher Eingriff in die Privatsphäre jedes Einzelnen und bedarf deshalb einer besonderen Rechtfertigung. Nur als „ultima ratio“ ist sie vertretbar. Wird sie Stück für Stück zur Standardmethode, ist etwas faul. Die Politik ist deshalb gefordert, hier für eine angemessene Balance zu sorgen. Der neue Abfrage-Rekord sollte Anlass genug sein, die Praxis der Behörden gründlich auf den Prüfstand zu stellen.