In einer Grundsatzdebatte hat der Deutsche Bundestag über vorgeburtliche genetische Bluttests diskutiert. Eine riskante Fruchtwasseruntersuchung wird derzeit von der gesetzlichen Krankenkasse bei entsprechender Indikation gezahlt, ein risikoloser Bluttest hingegen nicht. Das ist widersinnig. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass der Bluttest Kassenleistung werden muss. Allerdings nicht als flächendeckendes Angebot, denn ein generelles Screening lehne ich ab.

Ich bin davon überzeugt, dass jede Frau, die bei ihrer Schwangerschaft entsprechende Indikationen aufweist, eine freie Entscheidung treffen können muss. Und zwar: Ob und welche Untersuchung sie durchführen lässt und wie sie anschließend mit dem Ergebnis umgeht. Im Sinne des Selbstbestimmungsrechts der Frau darf der Staat nur den Rahmen bei dieser Frage vorgeben. Die Entscheidung einer Schwangeren, einen Test vornehmen zu lassen oder nicht, kann immer nur eine individuelle Entscheidung sein. Diese muss allerdings beratend begleitet werden. Daher ist vor einem Bluttest und gegebenenfalls nach dem Vorliegen des Ergebnisses immer eine ärztliche Beratung notwendig. Gegenstand dieser muss auch sein, dass ein Leben mit einem Kind mit Down-Syndrom sehr erfüllend sein kann. Das bestätigen viele Eltern. Wichtig ist, dass ein Test nicht vom Geldbeutel abhängt. Ein gefahrloser Bluttest darf nicht nur Schwangeren zur Verfügung stehen, die es sich leisten können. Er muss allen zur Verfügung stehen, die ihn durchführen lassen möchten.