Vorteil Angela Merkel, Schlappe für den Satiriker. Jan Böhmermann hat den Rechtsstreit gegen die Kanzlerin verloren. Das Berliner Verwaltungsgericht hat seine Klage abgewiesen. Doch Böhmermann wäre nicht Böhmermann, wenn er den Streit und die PR-Aktion nicht noch auf die Spitze treiben und in die nächste Instanz gehen würde. Schließlich hat ihm die Auseinandersetzung um sein Schmähgedicht eine Aufmerksamkeit beschert, die ihm ohne diesen Schlagabtausch um das umstrittene Werk wohl verwehrt geblieben wäre.
Wer austeilt, muss auch einstecken können – diese Maxime scheint für den TV-Mann nicht zu gelten. Merkel hatte sich im Fall Böhmermann/Erdogan zwar nicht mit Ruhm bekleckert. Doch der Versuch des TV-Stars, die Meinungsfreiheit zwar für sich selbst in Anspruch nehmen zu wollen, nicht aber für die Kanzlerin gelten zu lassen, ist gescheitert. Merkels Urteil, sein Schmähgedicht gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan sei „bewusst verletzend“, hält das Berliner Verwaltungsgericht für „verhältnismäßig und sachlich“. So wie sich Böhmermann zu Recht auf das Grundrecht auf Kunstfreiheit berufen kann, und daher auch ein Verfahren gegen ihn wegen des Verdachts auf Beleidigung eingestellt worden war, so gilt für Merkel das Grundrecht auf Meinungsfreiheit.
