Werden Vorwürfe gegen Amtsträger bekannt, die sich oder andere begünstigt haben, ist die Öffentlichkeit besonders aufmerksam. Die Bürger haben ein großes Interesse daran, dass Steuergeld ordnungsgemäß verwendet wird. Nun hat die Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Oldenburg einen vorläufigen Schlussstrich unter die Affäre wegen üppiger Pensionszahlungen an den früheren Wilhelmshavener Klinikchef Brost gezogen und den fünf Angeklagten Untreue attestiert. Die hatten bis zum Schluss keine Schuld bei sich gesehen, sondern bei der Presse und Kommunalpolitikern gesucht. Von den Zeitungen hatten sie sich wegen der Berichterstattung verfolgt gesehen, von den Kommunalpolitikern mit anderer Haltung zu den Pensionszahlungen zu Unrecht verleumdet. Das Gericht hat indes keinen normalen Vertrag gesehen, der da abgearbeitet wurde. So hatten es die Angeklagten dargestellt. Das Gericht hat vielmehr einen Fall von Untreue gesehen, den der Ex-Klinikchef zudem zu eigenen Gunsten vorbereitet hatte.
Dass die unappetitliche Angelegenheit überhaupt bekannt wurde, ist dieser Zeitung zu verdanken. Dass es zu einer jahrelangen Verzögerung bei der Strafverfolgung kam, ist nicht Schuld der Angeklagten. Fast sechs Jahre vergingen, bis Anklage erhoben wurde, noch einmal mehr als ein Jahr, bis es im Februar zur Anklageverlesung kam, zwei Monate dauerte der Strafprozess. Manchmal, und gerade in Wirtschaftsstrafsachen, dauert es etwas, bis Recht gesprochen werden kann. Dass die Berichterstattung von den Angeklagten als Nebenstrafe empfunden wird, kann man nachvollziehen, wenn man sich einmal für einen Moment in ihre Rolle versetzt. Auszuhalten haben sie es. Denn wer den Rechtsfrieden bricht, muss damit rechnen, dass das Interesse der Öffentlichkeit auf die übliche Art befriedigt wird – und das ist nun einmal eine Berichterstattung in der Zeitung.
