Die Politik verspricht die ganz große Pflege-Reform schon seit Jahren und hat ihren Worten bisher keine Taten folgen lassen. Wer wollte den Sozialverbänden da widersprechen? Der Umgang mit Altersdemenz ist längst zur größten Herausforderung nicht nur für die Angehörigen der Erkrankten, sondern darüber hinaus für Heime und Pflegedienste geworden.

Natürlich profitieren inzwischen auch Demenzkranke von Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, doch längst nicht alle. Dabei schränkt diese Krankheit im Alltag ein und verändert sie so sehr, dass ähnlich viel Begleitung, Hinwendung und Fürsorge von außen benötigt wird wie bei Pflegefällen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen. Die volle Berücksichtigung von Demenzerkrankungen und damit die Reform des Systems der Pflegesätze und -stufen hat Schwarz-Rot angekündigt, allerdings erst für 2017.

Mit seinem Versuch, ein Vorziehen dieses Schritts mit Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe erzwingen zu wollen, weckt der Sozialverband VdK aber nicht zu erfüllende Erwartungen. Er begibt sich auf juristisch höchst fragwürdiges Terrain. Dass Karlsruhe sich nicht scheut, in Fragen des Sozialrechts klare Vorgaben zu machen, ist zwar spätestens seit dem Hartz-IV-Urteil von 2010 klar. Doch ging es damals um ein Gesetz, das damals schon in Kraft war.

Nun will der Sozialverband im Sommer gegen ein Gesetz vorgehen, das nach jetzigem Zeitplan erst Anfang 2015 in Kraft tritt. Daher ist unvorstellbar, dass sich das Bundesverfassungsgericht auf die Argumentation des VdK einlässt, die Verfassungsbeschwerden annimmt und am Ende dem Gesetzgeber quasi unterlassene Hilfeleistung in der Pflege bescheinigt. Mag der Sozialverband in Karlsruhe auch durchfallen: Es bleibt richtig, politisch dafür zu kämpfen, dass Demenzkranke voll als Pflegefälle anerkannt werden.