Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist vollkommen richtig. Wer Schwarzarbeit anbietet, handelt ungesetzlich und muss für jeglichen Verlust selbst aufkommen.
Es wäre einem juristischen Paukenschlag gleichgekommen, hätten die Richter anders entschieden. Erst das Gesetz missachten, dann mithilfe des Gesetzes den Lohn (für Schwarzarbeit) einklagen – das hätte niemand verstanden. Vor allem nicht die vielen ehrlichen Bürger, die ihren Handwerker rechtskonform beauftragen und die Abgaben, die dem Staat durch Schwarzarbeit entgehen, für andere mitbezahlen.
Zwar dürfte das gestrige Urteil Signalwirkung haben, verhindern wird es die Auftragsvergabe am Fiskus vorbei allerdings nicht. Gerade im privaten Bereich ist die Frage, ob eine Dienstleistung legal oder illegal erbracht wurde, nicht immer eindeutig zu beantworten.
Hinzu kommt: Viele Menschen können sich einen regulären Handwerker nicht mehr leisten, weil die Abgaben zu hoch sind. Hier muss der Staat ansetzen.
