Ein Angeklagter muss nicht seine Unschuld beweisen, seine Schuld muss nachgewiesen werden. Bis zum Beweis des Gegenteils hat er als unschuldig zu gelten. Es gilt der Grundsatz: im Zweifel für den Angeklagten.
Im Mordprozess gegen Niels Högel fällt es uns schwer, das auszuhalten. Weil wir ja wissen, dass Högel ein Mörder ist, nachgewiesen in früheren Verfahren. Weil wir wissen, dass die 100 angeklagten Mordvorwürfe nur ein Teil der Verdachtsfälle gegen Högel sind; weit mehr als 100 Patienten, die während seiner Schichten starben, sind feuerbestattet worden, eine Untersuchung ihrer Leichen nach Beweisen war nicht mehr möglich. Weil wir wissen, dass Högel selbst zugegeben hat, eigentlich nie eine Pause gemacht zu haben; über Jahre spritzte er wieder und wieder Patienten Medikamente, um sie reanimieren zu können.
Es ist vor allem deshalb schwer auszuhalten, weil es in diesem Prozess nicht in erster Linie darum geht, einen Täter zu bestrafen. Högel ist bereits zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, er sitzt im Gefängnis. Dieser Prozess soll den Angehörigen der toten Patienten nach Jahren der Ungewissheit endlich Antworten auf ihre Fragen geben. Und jetzt wirft die Verteidigung von Högel neue Fragen auf, indem sie die medizinischen Gutachten anzweifelt?
Noch einmal: Das ist ihr Recht, das ist ihre Pflicht, das ist ihr Job. Das Gericht macht nun seinen Job: Es lässt die Gutachter nacharbeiten, es wird alle Indizien und Beweise bewerten, es wird eine umfassende Gesamtschau vornehmen – und erst am Ende wird es aus all dem ein Urteil fällen.
