Es ist ein Urteil mit Signalwirkung. In Zeiten der Wohnungsnot hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Mieterschutz gestärkt. Die Richter lehnten es in einem Grundsatzurteil ab, die Kündigung eines Vermieters wegen Eigenbedarfs anzuerkennen. Im konkreten Fall sollte ein Berliner Mieter ausziehen, da der Eigentümer neue Geschäftsräume brauchte.

Den Mieterschutz zu stärken, ist eine gute und richtige Entscheidung, denn nicht selten stehen Existenzen auf dem Spiel. Das haben die Karlsruher Richter erkannt. Da will eine Kündigung seitens der Vermieter gut begründet sein. Gerichte müssen nun in jedem Einzelfall abwägen, ob die Interessen des Eigentümers wirklich dafür ausreichen. Gut so. Langjährige Mieter und ältere Menschen dürften es nämlich besonders schwer haben, eine neue, vergleichbare Bleibe zu finden. Das Angebot auf dem Wohnungsmarkt ist klein, die Preise oft sehr hoch. Da ist die Entscheidung des BGH zumindest ein kleiner Lichtblick.

Sabrina Wendt
Sabrina Wendt Thementeam Wirtschaft