Es war Klartext. Joachim Gaucks Äußerungen zur NPD und zur Hetze gegen Asylbewerber wenige Wochen vor der Bundestagswahl sind deutlich gewesen. Der Bundespräsident machte aus seinem Herzen keine Mördergrube, sprach von Spinnern und Fanatikern, und machte deutlich, dass er rechtsradikale Überzeugungen „eklig“ findet.
Ein Präsident, der klar Stellung bezieht und damit wohl der übergroßen Mehrheit der Deutschen aus der Seele gesprochen hat. Doch ist die Frage erlaubt, was ein Staatsoberhaupt sagen darf und wo gerade in Wahlkampfzeiten Rücksicht zu nehmen ist. Gauck hat mit seinen Äußerungen allerdings keine Grenze überschritten. Würde das Bundesverfassungsgericht den Präsidenten in diesem Fall in die Schranken weisen, wäre das zweifellos ein Triumph für die NPD. Doch von derlei Überlegungen dürfen sich Deutschlands höchste Richter auf keinen Fall leiten lassen.
Die Verhandlung hat den Eindruck entstehen lassen, dass die Richter nicht daran denken, das Korsett des Präsidenten für seine öffentlichen Äußerungen enger zu schnüren. Dafür gibt es auch gute Gründe. Ein Präsident, der selbst in einer Diskussion mit Schülern jedes Wort auf die Goldwaage legen muss, verliert seine ganze Ausstrahlungskraft. Er würde sich nur noch mit nichtssagenden Floskeln begnügen. Das aber wäre eine fatale Entwicklung. Ist doch das öffentlich gesprochene Wort für Bundespräsidenten die wichtigste Möglichkeit, Einfluss zu nehmen. Eine Entscheidung, die im Ergebnis die Spielräume des Staatsoberhaupts ausdehnen würde, wäre ein starkes Signal.
