Recht spät hat sich nun auch der Deutsche Richterbund im Streit um die Presseplätze beim Münchner Prozess gegen den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) zu Wort gemeldet. Der Berufsverband, der die Interessen von Richtern und Staatsanwälten mit massiver Lobbyarbeit vertritt, geißelt die Kritik aus Politik, Medien und Öffentlichkeit am Oberlandesgericht (OLG) als „nicht mehr hinnehmbar“. Der Richterbund-Vorsitzende sieht sogar das Prinzip der Gewaltenteilung gefährdet.
Starker Tobak. Im Berufsverband, der seit Jahren für die Selbstorganisation der Justiz eintritt, Verwaltung durch ein Ministerium ebenso ablehnt wie das eingeschränkte Weisungsrecht der Regierung gegenüber Staatsanwaltschaften, muss in der teilweise überhitzten Debatte einiges durcheinander geraten sein. Anders als behauptet, haben Kritiker mitnichten den Eindruck erweckt, das OLG sei eine nachgeordnete Behörde der Bundes- oder Landesregierung und müsse von dort klare Ansagen bekommen.
Unabhängig – ja, sakrosankt – nein. Das ist der Tenor in der Öffentlichkeit. Und tatsächlich stehen Richter zwar außerhalb des Weisungsrechts von Ministerien, nicht aber fernab jeder Kritik. Mag sein, dass die im Bund versammelten Richter angesichts der Geschichte des Deutschen Richterbundes heute besonders sensibel gegenüber politischer Einflussnahme sind. Schließlich war es ihre Organisation, die bereits im Mai 1933 geschlossen zum Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen (BNSDJ) übergetreten war und damit die Unabhängigkeit freiwillig opferte.
Doch von politischer Einflussnahme kann vor dem Verfahren gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe und ihre angeblichen Helfer keine Rede sein. Von fehlender Sensibilität, einem verunglückten Besetzungsverfahren der Presseplätze und mangelhafter Einsicht dagegen sehr wohl. Was spricht dagegen, wenn sich die Richter vor Prozessbeginn besinnen und türkischen und griechischen Medien doch noch die Möglichkeit zur Berichterstattung aus dem Sitzungssaal einräumen?
Ansonsten müsste der hämischen Feststellung „Ein deutscher Richter irrt sich nicht“ künftig noch hinzugefügt werden: Er korrigiert sich auch nicht.
