Der Niedersächsische Landtag hat am Mittwoch zweifellos eine Sternstunde erlebt. Die Debatte über die Aufhebung der Immunität eines SPD-Abgeordneten ließ an Tiefe und Nachdenklichkeit nichts zu wünschen übrig. Es war am Ende eine Gewissensentscheidung, auch wenn die Abstimmung doch entlang der Fraktionsgrenzen ging.

Wo endet der Schutz vor Strafverfolgung für Abgeordnete, der ihnen die Verfassung per Immunität zusichert? Ein hohes Gut, um Parlamentarier vor Willkür und Verfolgung zu schützen. Eine Lehre, die gezogen wurde aus der dunklen NS-Zeit, als eine Diktatur das Leben von Abgeordneten bedrohte. Um Lebensbedrohung ging es nicht im Landtag. Aber schon um das Selbstverständnis: Abgeordnete müssen Missstände öffentlich anprangern dürfen, ohne bedroht zu werden. So wie es der SPD-Parlamentarier Ronald Schminke getan hat. In den Fraktionen gibt es keine Stimme, die sein Eintreten für Pflegebedürftige kritisiert. Im Gegenteil. Deshalb wollen SPD und Grüne ihn auch schützen vor einer Verleumdungsklage. Aber war die Art und Weise immer richtig? Der Ton, die Mittel? Ermittlungen eines Staatsanwalts könnten Klarheit schaffen. Deshalb plädieren CDU und FDP für die Aufhebung der Immunität.

Für beide Positionen gibt es gute Argumente. Der Landtag hat entschieden – für Schminke. Die Entscheidung verdient Respekt.