Der Zustand war unhaltbar. Ein neues Gesetz soll es endlich auch möglich machen, gegen niedergelassene Ärzte wegen Korruption vorzugehen. Es ist ein überfälliger Schritt. Die Gesetzeslücke war durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs vor zweieinhalb Jahren offensichtlich geworden und führte zu einer kaum erträglichen Situation, in der Ärzte mit eigener Praxis wegen Vorteilsnahme nicht strafrechtlich verfolgt werden konnten.
Einen Schaden von mehr als zehn Milliarden Euro pro Jahr verursacht Korruption im Medizinbereich, schätzen Experten – da darf die Politik nicht die Augen schließen. Korrupten Ärzten sollen künftig Haftstrafen drohen. Ein Zeichen, dass die Politik die Wichtigkeit des Themas verstanden hat.
Im Gesundheitssektor werden jährlich gigantische Summen umgesetzt – das zieht unlautere Absprachen ganz automatisch an. Doch der Schaden, den sie anrichten, ist nicht nur finanzieller Natur. Schon der Verdacht, ein Arzt denke mehr an seinen Geldbeutel als an das Wohl des Patienten, ist geeignet, das Vertrauen ins Gesundheitssystem empfindlich zu stören. Es reichen wenige Schwarze Schafe, um einen ganzen Berufsstand in Verruf zu bringen. Die organisierte Ärzteschaft sollte deshalb konstruktiv an der Ausgestaltung des neuen Gesetzes im Parlament mitwirken.
Der jetzt vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf beseitigt nicht alle Probleme. Weshalb sollen Polizei und Staatsanwälte nur auf Antrag tätig werden? Was ist mit den Angestellten großer Gesundheitszentren, die nicht in Heilberufen tätig und deshalb von der geplanten Strafbarkeit nicht erfasst sind? Eine perfekte Lösung wird es nicht geben. Der Kabinettsbeschluss vom Mittwoch ist dennoch ein großer Schritt in die richtige Richtung.
