Es geht um das Leben. Und um das Recht auf Tod. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die Rechtmäßigkeit des Verbots von Sterbehilfe als Dienstleistung und damit über die ethischen, moralischen und rechtlichen Überzeugungen des Zusammenlebens. Seit 2015 ist die „geschäftsmäßige Sterbehilfe“ hierzulande verboten. Das bedeutet aber nicht kommerziell oder gar auf Gewinn ausgelegt, sondern mit Blick auf die unter Strafe gestellte Sterbehilfe auf Wiederholung eines Vorgangs ausgerichtet.
Das Gesetz verspricht viel, aber es hält wenig. Der inkriminierte Sterbehilfe-Verein ist in die Schweiz ausgewichen. In Deutschland geht die Debatte über Leben und Tod sowie das Sterben dazwischen weiter. Denn das neue Gesetz erreicht nicht, was es verspricht: Es schafft keine Rechtssicherheit. Palliativmediziner bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone. Und todkranke Patienten müssen um ihr Recht auf Selbstbestimmung kämpfen. Freiheit in einem liberalen Staat bedeutet im Zweifelsfall auch die Freiheit, dass Todkranke über ihre letzten Stunden frei entscheiden.
Andere Länder wie Belgien, die Niederlande oder die Schweiz sind weiter. Sie haben die Sterbehilfe gesetzlich eindeutig geregelt: Ein zweites Gutachten muss bestätigen, dass der Sterbewillige unheilbar krank ist. Der Todkranke muss den Willen zum Ausscheiden aus dem Leben eindeutig erklären. Das schafft rechtliche Sicherheit für Ärzte und für die Patienten. Patienten haben keine Angst vor dem Tod, wohl aber vor dem Sterben.
Die Politik kann ihnen diese Furcht nicht nehmen. Sie kann aber eines: Todkranken in den letzten Stunden das Recht auf Selbstbestimmung gewähren. In einer liberalen Gesellschaft ist auch das ein Sieg des Lebens über den Tod.
