Oskar Gröning wird der Prozess gemacht, weil er zwei Jahre lang in einer SS-Mannschaft im Vernichtungslager Auschwitz Beihilfe zum Mord in mindestens 300 000 Fällen geleistet haben soll. Es ist wohl einer der letzten Auschwitz-Prozesse der Justizgeschichte. Warum erst jetzt? Warum nicht früher? Und weshalb nur so wenige Täter?
Jahrzehntelang sind Nazi-Mörder geschont worden, entgingen viele ihrer Strafe. Ein dunkles Kapitel der bundesdeutschen Ermittlungsbehörden und der Gerichtsbarkeit, das noch längst nicht hinreichend aufgearbeitet worden ist. Unter den neuen Roben steckten mitunter wieder die alten Hüter des Unrechts.
Der Angeklagte Oskar Gröning, inzwischen 93 Jahre alt, zeigt späte Reue, bittet um Vergebung für das Unfassbare. Die als Nebenkläger auftretenden Opfer interessiert weniger, ob der SS-Helfer noch am Ende seines Lebens drei Jahre ins Gefängnis muss. Sie erleben noch eine späte Genugtuung, dass nicht alle Täter davonkommen.
So schrecklich diese Art von Wiedersehen im Gerichtssaal auch sein mag, so wichtig ist es auch für die künftigen Generationen. Die Erinnerung an das Unfassbare muss wachgehalten werden, um zu verhindern, dass sich Auschwitz wiederholen kann.
