Über dieses Urteil können nur Radikal-Säkulare jubeln. Ihnen, die jegliches Religiöse aus dem öffentlichen Raum verbannen wollen, hat das Berliner Arbeitsgericht den Rücken gestärkt. Verlierer sind alle, die glauben, Religion gehört eben doch dorthin, sowie diejenigen, die auf Unterschiede zwischen Religionen hinweisen.
Die Richter halten das Kopftuchverbot für rechtens, weil auch alle anderen religiösen Symbole in Berliner Schulen verboten sind. Das Gesetz mag damit juristisch korrekt eine Gleichbehandlung garantieren. Ob es jedoch der Realität standhält, ist eine ganz andere Frage. So hat man nie davon gehört, dass eine Kippa oder ein Kreuz um den Hals mehr sein könnten als Symbole persönlicher Zugehörigkeit. Beim Kopftuch liegen die Dinge anders. Man denke an Fälle, in denen islamistische Väter ihre Töchter zu solch „züchtiger“ Kleidung zwingen wollen. Wenn dann sogar die Lehrerin in der deutschen Schule Kopftuch trägt, wirkt das wie die Sanktionierung solcher Zwänge. Das Gesetz ebnet also reale Unterschiede ein, die allerdings entscheidend sind. Deswegen taugt es auch nichts.
