Die Sprache des Urteils der Richter in Münster ist einfach und glasklar. Es gibt ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte, dass die AfD Bestrebungen verfolgt, die gegen die freiheitliche Grundordnung der Bundesrepublik gerichtet sind. Damit sind alle Voraussetzungen gegeben, die Partei als Verdachtsfall einzustufen. Der Inlandsgeheimdienst, also der Bundesverfassungsschutz, darf sie überwachen, V-Leute einschleusen, in besonders gravierenden Fällen auch Telefone abhören oder in die elektronische Kommunikation eindringen.
Äußerungen ausgewertet
Es reicht also nicht, ein von extremistischen Tendenzen gereinigtes Parteiprogramm zu präsentieren. Das mag zwar manchen Wählerinnen und Wählern Sand in die Augen streuen. Aber die deutsche Justiz lässt sich von solchen Reinwaschungen nicht beeindrucken. Das Oberverwaltungsgericht hat Äußerungen von maßgeblichen AfD-Mitgliedern ausgewertet und kommt zu dem Schluss, dass eine große Anzahl die Deutschen mit Migrationshintergrund diskriminieren, ihnen einen minderen rechtlichen Status zusprechen und damit gegen die Menschenwürde verstoßen. Das gilt auch für Reden, in denen Ausländer oder Muslime allein aufgrund ihrer Herkunft und ihres Glaubens herabgewürdigt werden.
Tendenzen zur Missachtung der Menschenwürde
Damit stellt das Gericht in Münster eindrucksvoll heraus, was einen Rechtsstaat ausmacht. Niemand darf aufgrund von Merkmalen wie Migrationshintergrund oder Religion schlechter oder anders behandelt werden. Genau darauf laufen aber viele politischen Aktivitäten der AfD hinaus. Das mag noch nicht ausreichen, sie als gesichert rechtsextrem zu bezeichnen oder sie gar zu verbieten. Hier gibt es zu Recht schärfere Kriterien. Aber die Tendenzen zur Missachtung der Menschenwürde bei Personen, die sich außerhalb des von der AfD so definierten ethnischen Volks der Deutschen befinden, sind so klar, dass der Verfassungsschutz einschreiten kann und muss.
Viele Vertreter noch radikaler
In gleicher Weise reichen auch die Belege bei der Jugendorganisation der Partei, der Jungen Alternativen, völlig aus, sie ebenfalls zumindest als Verdachtsfall einzustufen. Hier haben sich viele Vertreter noch radikaler gegen Menschen mit anderer Herkunft geäußert. Deshalb hat sie der Bundesverfassungsschutz auch als gesichert rechtsextrem bewertet. Doch um diese Einschätzung ging es bei diesem Urteil nicht. Hier steht eine weitere Entscheidung noch aus. Hingegen ist der Flügel, jene frühere Gruppe um den thüringischen AfD-Vorsitzenden Björn Höcke, als „gesichert extremistisch“ bestätigt worden. Dem Verfassungsschutz, dem die AfD gerne ein parteipolitisches Verhalten vorwirft und den sie deshalb verklagt hat, wurde also in fast allen Punkten recht gegeben.
Wehrhafte Demokratie
Mit diesem Urteil zeigt sich unsere Demokratie und unser Rechtsstaat als wehrhaft. So weit es die Justiz betrifft, sind die Richterinnen und Richter weder auf dem rechten noch auf dem linken Auge blind. Und auch andere Feinde der Verfassung wie Islamisten oder Verschwörungstheoretiker stoßen immer dann an Grenzen, wenn sie unseren Rechtsstaat infrage stellen. Ob der AfD der Urteilsspruch aus Münster bei der Wählerschaft schadet, ist offen. Aber er schlägt einen Pflock ein. Wer die AfD wählt, gibt seine Stimme einer Partei, die unter dem Verdacht des Rechtsextremismus steht.
