Selten war ein Verfahren schon vor Beginn so verfahren. Im erkennbaren Bemühen, die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts zur Vergabe der Presseplätze zu erfüllen, setzt der Vorsitzende Richter des Oberlandesgerichts München im Prozess gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe und ihre angeblichen Helfer nun auf das Losverfahren mit verschiedenen Lostöpfen für in- und ausländische Berichterstatter. So etwas sieht man sonst nur bei den Spielauslosungen im Fußball.

Es kam, wie es kommen musste: Neuer Ärger, neue Klageandrohungen von jenen, die ihren reservierten Platz bereits hatten und nun draußen bleiben sollen. Immerhin lässt das Gericht diesmal den freiwilligen Tausch der Plätze von Journalisten untereinander zu. Dafür wurden renommierte freie Journalisten komplett ausgeschlossen.

Was alles wäre den Beteiligten, vor allem aber den Angehörigen der Opfer, erspart geblieben, wenn sich das Gericht von Anfang an flexibel gezeigt und vier Karten an türkische und griechische Reporter verteilt hätte.