Das schreckliche Verbrechen macht fassungslos: Da ermordet offenbar ein wegen Vergewaltigung verurteilter Freigänger aus dem niedersächsischen Maßregelvollzug während eines unbeaufsichtigten Ausflugs eine Frau. Das Schlimme: Psychologen und Ärzte haben sich vorher für diese Lockerung für den Gewaltverbrecher eingesetzt. Selbst die Staatsanwaltschaft legte keinen Protest ein.
Natürlich haben auch verurteilte Straftäter ein Recht, wegen ihrer Alkoholsucht therapiert zu werden. Dafür ist in Niedersachsen der Maßregelvollzug gedacht. Aber wenn es stimmt, dass im Urteil eine spätere Unterbringung in einer Sicherungsverwahrung vorgesehen war, dann stellen sich viele Fragen. Haben die Gutachter den Mann wegen erfolgreicher Alkohol-Therapie freigelassen – und blieb die weiter bestehende Gewaltbereitschaft außen vor? Oder haben selbst mehrere Experten die tickende Zeitbombe unterschätzt? Warum dürfen solche Gewalttäter überhaupt unbeaufsichtigt raus? Wie es scheint, hat Niedersachsens Vollzug ein gewaltiges Sicherheitsproblem.
