Berlin - Es könnte diesmal eng werden für Recep Tayyip Erdogan und seine islamisch-konservative Regierungspartei AKP, wenn am 14. Mai in der Türkei die Parlaments- und Präsidentenwahlen stattfinden. Immense Inflation, hohe Arbeitslosigkeit, die weiterhin katastrophale Lage in den Erdbebengebieten, für Erdogan zählt jede Stimme. Auch aus Deutschland, denn hierzulande sind rund 1,4 Millionen türkischstämmige Menschen wahlberechtigt. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) ist deshalb jetzt alarmiert.
Angesichts der Wahlen sei zu erwarten, so Buschmann in einem Schreiben an Innenministerin Nancy Faeser (SPD) und Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne), „dass Anhänger des türkischen Staatspräsidenten in den nächsten Wochen auch in Deutschland verstärkt Wahlkampf betreiben werden“. Der Brief liegt unserer Redaktion exklusiv vor. Darin heißt es weiter: „Wir müssen allerdings damit rechnen, dass es auch in Deutschland erneut zu Versuchen kommen kann, im Rahmen von Wahlkampfauftritten menschenverachtende Hassrede zu verbreiten.“
Heftige Drohungen
Hintergrund der Warnung ist der Auftritt eines Parteifreundes von Erdogan am 13. Januar in Neuss. Der AKP-Politiker hatte dabei die Anhänger kurdischer Parteien auch in Deutschland bedroht. Man werde diese „vernichten“. Der türkische Botschafter wurde wegen des Vorfalls in das Auswärtige Amt eingeladen. Wie die Geschehnisse zeigten, so Buschmann, würden „einige türkische Amts- und Mandatsträger“ auf solchen Wahlkampfveranstaltungen in Deutschland bewusst eine menschenverachtende Sprache gegenüber politischen Gegnern verwenden. Das sei „völlig inakzeptabel“, so der Minister. „Damit überschreiten sie klar die Grenzen der Meinungsfreiheit.“
Angesichts des näher rückenden Wahltermins sei es ihm als Bundesjustizminister daher wichtig, „die Sensibilität für dieses Thema aufrechtzuerhalten und das Bewusstsein für die Dringlichkeit des Handelns zu schärfen“.
Wahlkampf im Schatten
Experten gehen davon aus, dass der türkische Wahlkampf gerade von AKP-Abgeordneten hierzulande längst stattfindet, und zwar mehr im Verborgenen. Für offizielle Wahlkampfauftritte von ausländischen Amtsträgern aus Nicht-EU-Staaten, „die sich an Wahlberechtigte des auswärtigen Staates richten“, wie es offiziell heißt, bedarf es seit 2017 einer Genehmigung der Bundesregierung. Die aber wird in den drei Monaten vor einer Wahl oder einer Abstimmung grundsätzlich nicht erteilt. Die innenpolitische Sprecherin der Grünen, Lamya Kaddor, sagte unserer Redaktion, es gebe „natürlich Grauzonen, zum Beispiel einen Wahlkampf durch türkeinahe deutsche Institutionen oder türkische Persönlichkeiten ohne offizielle Ämter“. Etwaige Veranstaltungen würden aber eingehend geprüft.
Deutschland ist gerade für Erdogan und seine AKP besonders interessant. Bei den letzten Wahlen 2018 gaben 64,8 Prozent der wahlberechtigten Türken Erdogan ihre Stimme, 12,2 Prozentpunkte mehr als in der gesamten Türkei.
