Sie hält die Rundfunkbeiträge für verfassungswidrig und nimmt nun sogar Haft in Kauf: Respekt vor dem Widerstandswillen einer 46-Jährigen, die die Rechtmäßigkeit der Zwangsbeiträge nicht einsieht, weil sie weder Radio noch Fernseher hat. Ob sie damit durchkommt, darf man nach dem jüngsten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bezweifeln. Möglicherweise muss sie sogar noch länger in Haft verbringen. Das höchste Verwaltungsgericht in Leipzig hatte den Rundfunkanstalten Recht gegeben, wonach jeder Haushalt – und nicht nur jeder Haushalt mit einem Radio oder Fernseher – die Grundlage für den Einzug der Beiträge ist. Nun wird beim Bundesverfassungsgericht entschieden, ob die Beiträge rechtmäßig erhoben werden.
Die Rundfunkanstalten sollten indes die Fanalwirkung der Haft einer Verweigerin nicht unterschätzen. Sie zeigt Millionen Gebührenzahlern einmal mehr, dass der Zwang zum Rundfunkbeitrag nicht überall Konsens ist. Dabei gibt es viele, die gerne Radio hören oder im öffentlich-rechtlichen Fernsehen Sendungen schauen, sich unterhalten oder informieren lassen. Die Kritik der skeptischen Gebührenzahler richtet sich an die Verschwendung von Geld, an die teuren Doppelstrukturen in öffentlich-rechtlichen Hörfunk- und Fernsehanstalten. Ob sie wirklich von den Gebührenzahlern aufgewendet werden müssen, ist mehr als fraglich.
