Wolfsburg - Einige Dieselbesitzer haben es richtig gemacht. Sie sind wegen der Betrugssoftware in ihren Fahrzeugen vor Gericht gezogen und haben auch nach einer Klageabweisung in 1. Instanz durchgehalten und ihr Recht bei den Obergerichten individuell durchgesetzt – zum Teil mit ordentlichen Entschädigungen. Volkswagen hatte eine Armada an teuer bezahlten Anwälten aufgeboten, um die Entschädigungsansprüche klein zu halten.
Andere Dieselbesitzer haben sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen, ein umständliches Verfahren, das reformiert gehört. Wer die juristische Auseinandersetzung gescheut hat, ärgert sich im Nachhinein vielleicht doch, nicht den Weg vor Gericht gegangen zu sein. Die finanzielle Hürde waren aber hoch, zumindest für die, die keine Rechtsschutzversicherung hatten. Daraus mag mancher gelernt haben und sich für künftige Streitigkeiten wappnen. Der Versicherungsbranche wird es nützen.
